Das Bundesgericht entschied 2015, dass die Radio- und Fernsehempfangsgebühren nicht der Mehrwertsteuer unterliegen. Dieser Entscheid hatte Folgen. Mehrere Personen verlangten von der Billag die Rückerstattung der bezahlten Mehrwertsteuer. Die Billag wiederum wies entsprechende Begehren ab, worauf sich Betroffene ans Bundesverwaltungsgericht wendeten. Dieses entschied nun zugunsten der Kläger. Ganzer Artikel «Billag-Mehrwertsteuer muss zurückbezahlt werden» auf SRF.ch
Die Handelszeitung bereichtet in ihrer Ausgabe vom 2. Februar, dass «20 Minuten» im Mai 17 mit einem Pendlerradio starten will. Auf diesen sollen Pendler über die Smartphone-App zugreifen – und sogar das Musikprogramm selbst mitbestimmen können. Songs mit sogeannt vielen «Upvotes» werden in der Folge öfter gespielt, Stücke, die bei den Usern nicht gut ankommen, […]
Spiegel.de berichtet, dass beim Antennen-TV der Digitalumstieg in Deutschland längst erledigt ist. Radiosender hingegen würden weiter überwiegend analog ausstrahlen. Wie sieht es mit der Rundfunk-Digitalisierung in anderen Ländern aus? Norwegen hat mit dem Ausstieg aus der analogen Radiotechnik UKW begonnen. So sollen in der Region Nordland landesweite Sender den UKW-Standard seit Mitte vergangener Woche nicht […]