Billag-Mehrwertsteuer muss zurückbezahlt werden

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Das Bundesgericht entschied 2015, dass die Radio- und Fernsehempfangsgebühren nicht der Mehrwertsteuer unterliegen. Dieser Entscheid hatte Folgen. Mehrere Personen verlangten von der Billag die Rückerstattung der bezahlten Mehrwertsteuer. Die Billag wiederum wies entsprechende Begehren ab, worauf sich Betroffene ans Bundesverwaltungsgericht wendeten. Dieses entschied nun zugunsten der Kläger.

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